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Klemme Nr. 25 | Immer Ärger beim Umtausch |
Klemme |
Wer kennt das nicht: Man kauft ein neues Gerät - vornehmlich Computerzubehör - und wenn man es zuhause ausprobieren will, versagt es meist schon beim ersten Gebrauch seinen Dienst. Aber man weiss ja, daß man einen Anspruch auf Garantie hat und die Welt sieht dann schon wieder etwas besser aus. Im Laden bekommt man daraufhin meist gesagt: "Wir müssen das einschicken" und man muß erst einmal ein paar Wochen auf die neueste Errungenschaft verzichten. DOCH DAS STIMMT NICHT, aber nur die Wenigsten kennen ihre Rechte. Ruhr-Nachrichten vom 29.5.96 Schlagzeile: "In den ersten sechs Monaten Geraet defekt: Geld zurück statt Reparatur" Eigener Zusatz: Hier noch ein paar zusätzliche Angaben, die sich auf Situationen beziehen, welche nicht in dem Artikel stehen:
Zum Abschluss eine Warnung : Ein schlechtes Verhalten der Verkäufer und Einzelhändler ist NICHT die Regel, es sind nur schwarze Schafe, die aus der Reihe tanzen. Meist kommt man mit Freundlichkeit eher weiter! Man erwartet dies schliesslich auch von den Verkäufern. Diese Maßnahmen sind also nur in Ausnahmefällen anzuwenden und sollten nicht ausgenutzt werden. Einspruch zu erhebungen ist zwar berechtigt, doch auch derjenige, der einem gegenüber steht, hat ein Recht auf eine faire Behandlung ! In diesem Sinne mit freundlichen Grüssen Euer CADI. Adressen für eventuelle Fragen oder Anregungen:
P.S.: der Artikel aus den RN liegt auch als Kopie vor (ohne die angehaengten Kommentare) und kann angefordert werden, indem man mir einen adressierten Rueckumschlag via Post zuschickt. |
Klemme Nr. 25 | In den ersten sechs Monaten Gerät defekt: Geld zurück statt Reparatur |
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Hamburg (dpa) - Wer kennt das nicht: Bei der Reklamation eines defekten Neu-Gerätes heißt es meist "Wir schicken das ein". Der Kunde ist seinen neuen Videorecorder, Computer oder CD-Spieler dann wochenlang los - und sein Geld auch. Was die meisten nicht wissen: Auf das Einschicken braucht sich niemand einzulassen. "Der Kunde hat ein Recht auf einwandfreie Ware", sagt die Hamburger Rechtsanwältin Gabriele Schmitz. "Er kann sofort den Kauf rückgängig machen." Dann bekommt er sein Geld zurück und kann davon ein neues Gerät kaufen.
Ruhr-Nachrichten Dortmund, 13.November 1996 |